Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat kürzlich Empfehlungen zur Behandlung der peripheren arteriellen
Verschlusskrankheit (pAVK) veröffentlicht,1 in denen unter anderem die seit Jahrzehnten umstrittenen vasoaktiven Arzneimittel (a-t 1989; Nr. 2: 21)
nach angeblich "neuen ... Kriterien" bewertet werden. Als deren Quelle dienen allgemeine behördliche Empfehlungen zur Durchführung von
Studien aus den Jahren 1987 und 1990.2,3
Das merkwürdige Ergebnis dieser Bewertung: Unter den durchblutungsfördernden Mitteln im Stadium II der pAVK (intermittierendes Hinken) wird allein dem
- hierfür nur parenteral anwendbaren - Alprostadil (PROSTAVASIN) die höchste Evidenzklasse verliehen ("mehrere adäquate, valide klinische
Studien [z.B. randomisierte klinische Studie]" bzw. mindestens 1 Metaanalyse oder 1 systematischer Review randomisierter klinischer Studien). Immerhin wird
der Leser darauf hingewiesen, dass für Alprostadil in dieser Indikation "noch" (!) keine Zulassung besteht. Für die (zugelassenen) Stadien III
und IV wird dem Prostaglandinabkömmling gleichfalls beste Evidenz bescheinigt; Alprostadil wird so zur vasoaktiven Panazee der pAVK
"geadelt".
Besseres kann dem PROSTAVASIN-Hersteller kaum widerfahren. Das Bewertungsergebnis lässt sich allerdings nur so lange aufrecht erhalten, wie wirklich
neue, insbesondere indikationsspezifische Kriterien4 und internationale Konsensbildungen5 unberücksichtigt bleiben: Danach bleibt
Alprostadil nämlich ein vasoaktiver Wirkstoff wie andere - mit zweifelhaftem therapeutischen Nutzen (vgl. a-t 2000; 31:
87), aber besonderen Risiken wie toxischem Lungenödem und Herzversagen mit tödlichen Verläufen (vgl. a-t 1991; Nr. 1: 7). Auch von der Positivlistenkommission wurden die Studien zu Alprostadil bei pAVK bereits als nicht
aussagefähig bewertet.6
Die AkdÄ muss sich fragen lassen, wie sie ihre Gutachter auswählt und deren Arbeitsergebnisse kontrolliert und weshalb sie in ihren
Therapieempfehlungen offenbar - und ersichtlich unbesehen - Arzneimittel von habilitierten Pharmareferenten für nicht zugelassene Indikationen ausloben
lässt.
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