TODESFÄLLE NACH ALPROSTADIL (PROSTAVASIN) I.V. |
Die arterielle Verschlußerkrankung (AVK) im Stadium III und IV nach FONTAINE läßt sich wirksam mit intermittierender intraarterieller Gabe
des Prostaglandins Alprostadil (PROSTAVASIN) behandeln. Die Datenlage für die bis zu 10fach höher dosierte intravenöse Gabe erscheint hingegen
mehr als dürftig. Im Gegensatz zur intraarteriellen Anwendung hat sich Schwarz Pharma die Zulassung für die intravenöse Gabe unter Ausnutzung
einer Gesetzeslücke ohne gesetzliche Prüfung erschlichen (vgl. a-t 6 [1987], 56). Das Bundesgesundheitsamt bemerkte das Versäumnis erst,
nachdem es darauf aufmerksam gemacht worden und die Widerspruchsfrist verstrichen war.
FAZIT: Die intravenöse Anwendung von Alprostadil (PROSTAVASIN) ist von zweifelhaftem Nutzen, führt aber bei Patienten mit
eingeschränkter koronarer und kardialer Reserve aufgrund des Wirkungsmechanismus zu Flüssigkeitseinlagerung mit akutem toxischen
Lungenödem und globalem Herzversagen. Trotz der Vielzahl der berichteten Todesfälle hat das Bundesgesundheitsamt unter Mißachtung seiner
gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit die intravenöse Anwendung nicht verboten. Damit hat es die Schadenshaftung
vom Hersteller auf den Arzt verlagert. |
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