Plus/Minus - Betablocker und Kalziumantagonist bei Herzinsuffizienz: Erstmals scheint ein Nutzen der Betablockade auch bei schwerer
Herzinsuffizienz nachgewiesen. Die COPERNICUS*-Studie mit Carvedilol (DILATREND, QUERTUM) wird jetzt vorzeitig abgebrochen. Mehr als 2.200
Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz haben daran teilgenommen. Für die Interventionsgruppe ergibt sich nach vorläufiger Auswertung ein deutlicher
Überlebensvorteil. In den bisher veröffentlichten Studien mit Bisoprolol (CONCOR u.a.) und Metoprolol (BELOC u.a.) deutete sich das
bereits an, aber der Anteil der Patienten mit diesem Schweregrad reichte für eine zuverlässige Aussage nicht aus. Eine Studie mit dem in Deutschland
nicht erhältlichen Bucindolol (USA: BEXTRA) bei mäßiger und schwerer Herzinsuffizienz (BEST*) wurde 1999 wegen mangelnden Effekts
abgebrochen. Bucindolol unterscheidet sich allerdings von den Beta-1-selektiven Blockern wie Metoprolol, aber auch von Carvedilol durch seine partiell agonistische
Aktivität (a-t 1995; Nr. 11: 106-7 und 1999; Nr. 2: 21-2; Scrip
2000; Nr. 2525: 19/ati d). Der Kalziumantagonist Amlodipin (NORVASC) scheint dagegen keinen positiven Einfluss auf die Sterblichkeit bei Herzinsuffizienz
zu haben. Nach den vorläufigen Ergebnissen der ebenfalls gestoppten PRAISE*-II-Studie findet sich kein signifikanter Unterschied zur Plazebogruppe, eher ein
leichter Trend zu ungünstigerem Ausgang unter Amlodipin (Odds ratio = 1,09). Erneut lässt sich somit in einer großen Untersuchung (1.650 Patienten)
kein Effekt dokumentieren, nachdem eine Vorläuferstudie einen Vorteil andeutete. In PRAISE I schien der Kalziumantagonist in der Untergruppe der Patienten
mit nichtischämisch bedingter Herzinsuffizienz lebensverlängernd zu wirken. Ein ähnliches Beispiel sind die beiden ELITE*-Studien, von denen die
erste nicht primär auf klinische Endpunkte angelegt war, aber unter den sekundären Endpunkten eine "signifikante" Mortalitätssenkung
unter Losartan (LOZAAR) gegenüber Captopril (TENSOBON u.a.) verzeichnete. Dies ließ sich in ELITE II nicht bestätigen (a-t 1997; Nr. 4: 45 und 1999; Nr. 12: 127; Scrip 2000; Nr. 2524: 22).
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