RIBAVIRIN ALS REZEPTUR STATT REBETOL? |
Als Gastroenterologe und Behandler von Hepatitis-B- und -C-Patienten mit Interferon und Ribavirin (REBETOL; a-t 1998; Nr. 12: 114-5) bin ich außerordentlich über die hohen Preise von Ribavirin in Deutschland
verärgert. Ribavirin wird in Studien von der Arzneimittelindustrie zur Zeit kostenlos zur Verfügung gestellt, außerhalb von Studien wird das
Arzneimittelbudget nicht unerheblich belastet. Ribavirin (VIRAZOLE) wird seit langem als Aerosol bei schweren Infektionen mit "respiratory syncytial virus" (RSV) verwendet und steht nicht mehr
unter Patentschutz. Daher darf der Wirkstoff von verschiedenen Anbietern als Rezeptursubstanz verkauft werden. Allerdings besteht Verwertungsschutz für die
von Essex Pharma durchgeführten Zulassungsstudien zur Behandlung der chronischen Hepatitis C mit Ribavirin (REBETOL Kapseln) plus Interferon alfa 2b
(INTRON A). Bezugnehmende Zulassungen, wie nach Patentablauf eines Originals bei Nachfolgeprodukten üblich, sind daher für diese Indikation erst
zehn Jahre nach der EU-Zulassung möglich.1 Dies gilt auch für Rezepturen. Essex Pharma hat daher der Firma Fährhaus Pharma per
einstweiliger Verfügung untersagen lassen, die Rezeptursubstanz weiterhin für die Hepatitis-Therapie zu propagieren.2 |
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