Pelargonium (UMCKALOABO) hepatotoxisch? Ein 46-jähriger Mann, der seit Jahren seine Migräneanfälle mit Ibuprofen
(DOLORMIN EXTRA u.a.) behandelt, nimmt wegen eines grippalen Infektes mehrere Tage lang den Pelargonium-Wurzelextrakt UMCKALOABO (a-t 2003; 34: 28-9) ein. Später fühlt er sich abgeschlagen, klagt über Schulter- und
Rückenschmerzen und wird mit erhöhten Bilirubin- und Leberenzym-Werten in die Klinik eingewiesen. In den Folgetagen steigt die GOT auf 1.064 U/l, die
GPT auf 1.716 U/l an. Die Histologie nach Leberbiopsie lässt eosinophile Hepatozyten-Untergänge und geringe intrazelluläre Cholestase erkennen.
Nach Ausschluss einer virologischen Ursache äußern die Klinikärzte den Verdacht auf toxische Leberschädigung. Nach einer zweiten
Leberpunktion bei immer noch reduziertem Allgemeinzustand sieben Wochen später wird eine beginnende periportale Fibrose festgestellt (NETZWERK-Bericht
13.998). Ein weiterer Bericht über Hepatitis (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Schreiben vom 9. und 24. März 2006) sowie zwei
NETZWERK-Berichte über erhöhte Leberwerte nach Selbstmedikation mit UMCKALOABO (13.138, 13.705) lassen den Verdacht auf Hepatotoxizität
des Pflanzenpräparates aufkommen. Der Extrakt aus einer südafrikanischen Geranienart enthält unter anderem Kumarine, die potenziell lebertoxisch
sind (SCHMITZ, W. in SCHWABE, U., PAFFRATH, D. [Hrsg.]: "Arzneiverordnungs-Report 1998" Springer, Berlin, Heidelberg 1999, Seite 80-1). So ist
unter dem Kumarin-haltigen Venenmittel VENALOT (außer Handel) mehrfach Hepatitis beschrieben (a-t 1994; Nr. 1:
15 und 1998; Nr. 12: 116). Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre Pelargonium nach
Schöllkraut (a-t 2005; 36: 68) und Kava-Kava (a-t 2002; 33: 21-2,
als Arzneimittel nicht mehr im Handel) ein weiteres Pflanzenpräparat, dessen hepatotoxisches Potenzial erst nach jahrelangem Massengebrauch erkannt wird.
© 2006 arznei-telegramm |
Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.