Kava-Kava-Produkte zwischen Marktrücknahme und Rezeptpflicht: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
hält den Vertrieb von Kava-Kava-Produkten wegen Leberschädlichkeit "nicht für vertretbar" und hatte vor zwei Monaten
angekündigt, deren Zulassung widerrufen zu wollen (a-t 2001; 32: 121). International haben die 30 Berichte zu
Leberschäden in Verbindung mit Kava Kava bzw. Kavain aus Deutschland und der Schweiz, darunter sechs Berichte zu Leberversagen (viermal
Lebertransplantation erforderlich, ein tödliches Ereignis) verschiedene Maßnahmen ausgelöst. In Frankreich ruht die Zulassung von Kava-Produkten
bereits seit Jahresbeginn - zunächst für ein Jahr. Die französische Arzneimittelbehörde stützt sich dabei auf die Berichte aus Deutschland
und der Schweiz und empfiehlt, ab sofort Kava Kava nicht mehr zu verwenden. Von der Maßnahme ausgenommen sind homöopathische Zubereitungen in
höheren Verdünnungen ("Potenzen"; Agence franccedil;aise de seacute;curiteacute; sanitaire des produits de santeacute;:
Pressemitteilung vom 9. Jan. 2002). Der ÜS-amerikanischen Arzneimittelbehörde gingen mehrere Berichte über schwere Schäden in
Verbindung mit Kava-Kava-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln zu, darunter mindestens ein Bericht über Leberversagen mit nachfolgender
Lebertransplantation bei einer zuvor gesunden jungen Frau. Mit Anschreiben an Ärzte versucht die FDA, an weitere Meldungen zu kommen (Schreiben der FDA
vom 19. Dez. 2001*). Die kanadische Gesundheitsbehörde rät Verbrauchern, auf die Verwendung von Kava Kava zu verzichten, bis die Behörde
Maßnahmen beschlossen hat (Health Canada: Advisory vom 16. Jan. 2002**). In Deutschland steht eine Entscheidung des BfArM aus. Auf Betreiben der
Hersteller ist zunächst die Verschreibungspflicht für Kava Kava vorgesehen (frühestens zum 1. Juli 2002). Die Firmen wollen wohl Schlimmeres
verhindern.
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