Verbot von Appetithemmern: Appetithemmern mit den Wirkstoffen Amfepramon (REGENON), Mefenorex (RONDIMEN), D-Norpseudoephedrin
(ANTIADIPOSITUM X-112 S, MIRAPRONT N, VITA-Schlanktropfen Schuck) und Phentermin (in Deutschland nicht mehr im Handel) wird in der Europäischen
Union endgültig die Zulassung entzogen. Die Maßnahme ist seit mehr als einem Jahr beschlossen (vgl. a-t 1999;
Nr. 9: 95-6), hat sich jedoch durch Einsprüche vornehmlich deutscher Firmen verzögert. Die Einwände haben jetzt vor dem Europäischen
Gerichtshof keinen Bestand. Der Widerruf der Zulassung berücksichtigt den mangelhaften Wirksamkeitsnachweis und Risiken wie lebensbedrohlichen
Lungenhochdruck (a-t 1995; Nr. 9: 90), über den soeben beispielsweise in Verbindung mit Amfepramon erneut
berichtet wird (WHO Pharmac. Newsl. 2001, Nr. 1). Das Nutzen-Schaden-Verhältnis ist negativ. Die Appetithemmer müssen nach Bescheid des BfArM
vom 6. Juni 2001 mit sofortiger Wirkung vom Markt genommen werden. Auf Grund des komplizierten Verfahrens scheint die Regelung derzeit nicht für das
Amfepramon-Produkt TENUATE zu greifen. Trotz des absehbaren Widerrufs der Zulassungen wurden in Deutschland im Jahr 2000 noch beträchtliche Mengen
der verschreibungspflichtigen Appetithemmer abgesetzt, vor allem vom D-Norpseudoephedrin-Präparat ANTIADIPOSITUM X-112 (580.000 Packungen) und
den Amfepramon-Produkten REGENON (90.000 Packungen) und TENUATE (80.000 Packungen). Maßnahmen zu Phenylpropanolamin-haltigen
Appetithemmern (BOXOGETTEN S, RECATOL MONO) stehen aus (a-t 2000; 31: 107). Auch der Serotonin-
Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer Sibutramin (REDUCTIL; a-t 1999; Nr. 2: 23) und der Lipasehemmer Orlistat
(XENICAL; a-t 1998; Nr. 9: 77-8) erscheinen schlecht verträglich, ihr Nutzen hinsichtlich einer langfristigen
Gewichtsreduktion zweifelhaft. Nichtmedikamentöse Maßnahmen zum Abnehmen haben Vorrang.
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