THROMBOSEPROPHYLAXE VOR FLUGREISEN? | ||
Auf Grund der in letzter Zeit in der Presse hochgespielten Todesfälle bei Langstreckenflugreisen stellt sich erneut die Frage nach der
entsprechenden Thromboseprophylaxe bei nicht vorbelasteten Patienten. Ausreichende Flüssigkeitszufuhr, kein Alkohol, Bewegung während des Fluges
und möglichst das Tragen von Kompressionsstrümpfen der Klasse 1 ist bekannt. Einige Kollegen sind jedoch der Meinung, Azetylsalizylsäure sei
auch in einer Dosierung von 500 mg alle zwölf Stunden keineswegs ausreichend oder sinnvoll. Nur niedermolekulares Heparin biete eine ausreichende
Prophylaxe...
Auf Grund fehlender Interventionsstudien lassen sich keine hinreichend gesicherten Empfehlungen zur Prophylaxe geben. Bei längeren Flugreisen (mehr als vier
Stunden) sind die in der Anfrage erwähnten Maßnahmen einschließlich angepasster Kompressionsstrümpfe zu erwägen, wenn
Herzinsuffizienz, Adipositas oder Schwangerschaft vorliegen oder östrogenhaltige Präparate eingenommen werden, insbesondere, wenn mehrere der
Faktoren zusammenkommen. Ein relevantes Thromboserisiko dürfte vor allem bei Flugreisen über lange Strecken (mehr als sechs bis acht Stunden)
bestehen, wenn in der Anamnese thromboembolische Ereignisse oder hereditäre Thrombophilie bekannt sind, eine der unteren Extremitäten durch Gips
fixiert ist oder eine fortgeschrittene Krebs-, Lungen- oder Herzerkrankung vorliegt. Dann kann die Injektion von unfraktioniertem Heparin (LIQUEMIN u.a.) in einer
Dosierung von 2 x 5.000 E oder 2 x 7.500 E über zwei bis vier Tage, beginnend am Tag des Fluges, erwogen werden. Alternativ kommen niedrig dosierte
fraktionierte Heparine in Betracht, beispielsweise 20 mg Enoxaparin (CLEXANE) oder Reviparin (CLIVARIN 1.750). Allerdings sind diese nur zur perioperativen
Prophylaxe zugelassen.1,2 Bei gesunden Passagieren bleibt die Nutzen-Risiko-Abwägung wegen der Gefahr einer Sensibilisierung gegen Heparin mit
nachfolgender Entwicklung einer lebensbedrohlichen Heparin-induzierten Thrombozytopenie (HIT) Typ II (a-t 1997; Nr. 9:
90) negativ.
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