Nichtsteroidale Antirheumatika verschlechtern Herzinsuffizienz: Einnahme nichtsteroidaler Antirheumatika (NSAR) verdoppelt das Risiko von
Krankenhauseinweisungen wegen Stauungsherzinsuffizienz. Zu diesem Ergebnis kommt eine australische Fall-Kontroll-Studie mit 1.000 vorwiegend älteren
Patienten, die wegen Herzversagens bzw. anderer Ursachen stationär aufgenommen werden. Besonders gefährdet sind demnach Personen mit
vorbestehenden Herzerkrankungen: Die Zunahme des Risiko, wegen kardialer Dekompensation in der Woche nach NSAR-Einnahme in die Klinik eingewiesen zu
werden (Odds-Ratio [OR] 10,5), ist sechsmal höher als bei Herzgesunden (OR 1,6). Präparate mit längerer Halbwertszeit wie Piroxicam (FELDEN
u.a.) und höhere Dosierungen sind mit größerer Gefährdung verbunden. Die Autoren schätzen, dass sich etwa jeder fünfte erstmalige
stationäre Aufenthalt wegen Herzinsuffizienz auf den Gebrauch von Antiphlogistika zurückführen lässt. Diese Häufigkeit entspricht in etwa
der Rate an Klinikeinweisungen wegen schwerer gastrointestinaler Komplikation wie Blutung oder Perforation in der Studienregion (PAGE, J., HENRY, D.: Arch.
Intern. Med. 2000; 160: 777-84). In die gleiche Richtung weist eine prospektive Kohortenstudie mit 10.000 über 55-jährigen Teilnehmern: Unter
gleichzeitiger Einnahme von Diuretika und NSAR ist die Gefahr einer Krankenhausaufnahme wegen Herzinsuffizienz doppelt so groß wie bei alleiniger Einnahme
von Diuretika. Dabei steigt das Risiko in den ersten 20 Tagen nach Beginn der antientzündlichen Behandlung steil an und fällt dann wieder auf den
ursprünglichen Wert (HEERDINK, E.R. et al.: Arch. Intern. Med. 1998; 158: 1108-12). NSAR hemmen die Prostaglandin-gesteuerte Autoregulation der
Nierendurchblutung. Mögliche Folgen sind Natrium- und Wasserretention, Volumenbelastung des Herzens, Widerstandserhöhung im Kreislauf und - im
Extremfall - Herzinsuffizienz, -Red.
© 2000 arznei-telegramm |
Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.