WIE FIRMENANWÄLTE |
In der juristischen Auseinandersetzung über den zensierten Arzneiverordnungs-Report (AVR; a-t 1 [1998],
3) halten Firmenanwälte dem Herausgeber des Buches vor, vom AOK-Bundesverband ein Honorar erhalten zu haben - wie Insider wissen, bereits seit
Jahren vor Erscheinen des ersten AVR im Rahmen eines Werkvertrages für die Mitarbeit am GKV-Arzneimittelindex und nicht für den AVR. Ein
Firmenanwalt interpretiert dies dennoch als "weiteres Indiz dafür, dass es sich beim AVR nicht um eine zweckfreie wissenschaftliche Arbeit im klassischen
Sinne handelt, sondern das Werk vielmehr den Charakter einer Auftragsarbeit zugunsten der Krankenkassen hat".1 |
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Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
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