Ruhen der Zulassung für ARUMALON: Wiederholt warnten wir vor Immunerkrankungen durch den Knorpel-Knochenmark-Extrakt ARUMALON bei fehlendem Wirksamkeitsnachweis, zuletzt in a-t 5 [1992], 48). Jetzt ordnet das BGA nach fünfjähriger Bedenkzeit das Ruhen der Zulassung an wegen grundsätzlicher und substanzimmanenter schädlicher Wirkungen, denen keine adäquate Wirksamkeit gegenüberstehe (Pharm. Ztg. 137 [1992], 1802). |
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