Einstufung von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke
Im Oktober 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGh) die Bedingungen präzisiert, unter denen ein Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) angeboten werden darf. Diese Einstufung trifft seitdem nur noch zu, „wenn krankheitsbedingt ein erhöhter oder spezifischer Nährstoffbedarf besteht, der durch das Lebensmittel gedeckt werden soll“. Es genügt demnach nicht, „dass der Patient allgemein aus der Aufnahme dieses Lebensmittels deswegen Nutzen zieht, weil darin enthaltene Stoffe der Störung entgegenwirken oder deren Symptome lindern“.1 mehr
© 2024 arznei-telegramm, publiziert am 13. Mai 2024
Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.