Kein Fencheltee für Säuglinge und Kleinkinder sowie in Schwangerschaft und Stillzeit
Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic1 informiert über Beschränkungen bei fenchelhaltigen Arzneimitteln, denen traditionsgemäß unter anderem bei leichten Magen-Darm-Beschwerden entblähende und krampflösende Eigenschaften zugeschrieben werden.2,3 Schwangere und Stillende sollen demnach keinen Fencheltee und auch keine anderen Arzneimittel mit Fenchel zusich nehmen, Kinder unter vier Jahren nur in Absprache mit Ärzten oder Apothekern.1 mehr
© 2024 arznei-telegramm, publiziert am 12. April 2024
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