Ungewollte Schwangerschaften unter Etonogestrel-Implantat IMPLANON: Das Etonogestrel-haltige Kunststoffstäbchen IMPLANON wird
unter die Haut des Oberarmes implantiert und soll drei Jahre lang die Verhütung sicherstellen (a-t 2000; 31: 61). In
der Fachinformation wird seit Jahresbeginn "dringend empfohlen, dass Ärzte an von Organon organisierten Trainingssitzungen teilnehmen, bevor sie das
Einsetzen von IMPLANON praktizieren" (Organon: Fachinformation IMPLANON, Stand Jan. 2005). Zudem werden die Angaben zur Implantation
präzisiert. So soll visuell das Vorhandensein des als weiße Spitze erkennbaren Implantats im Metallteil der Kanüle überprüft werden. Anlass
für diese präzisierten Empfehlungen dürften die zahlreichen ungewollten Schwangerschaften sein, zu denen es trotz des Verhütungsmittels
gekommen ist. In Deutschland überblickt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 101 Meldungen zu ungewollten Schwangerschaften und
Aborten in Verbindung mit IMPLANON (BfArM: Schreiben vom 5. Juli 2005). In Holland erhalten jetzt 15 Frauen per Gerichtsbeschluss Zusagen für
Entschädigungszahlungen wegen ungewollter Schwangerschaft. Geklärt werden muss aber noch, ob Organon und/oder die Ärzte für die
wahrscheinlich beträchtlichen Beträge aufkommen müssen. Bei keiner der Frauen ließen sich das Implantat oder Spuren des Wirkstoffes
Etonogestrel im Körper auffinden. Jetzt wird geprüft, ob das Stäbchen noch vor abgeschlossener Wundheilung durch Bewegung des Arms
unbemerkt aus der Implantationsstelle austreten kann oder ob die Ärzte Fehler beim Einsetzen gemacht haben (BMJ 2005; 330: 1467). Fragen zur Wirksamkeit
des Verhütungsmittels standen bereits vor einem Jahr im Blickpunkt. Bei Überprüfung der IMPLANON-Studienstandorte in Indonesien waren
Fälschungen aufgefallen, die die klinische Erprobung mehr als ein Jahrzehnt zuvor betreffen. Werden die dort erhobenen zulassungsrelevanten Daten von der
Auswertung ausgeschlossen, lässt sich die
Wirksamkeit des Kontrazeptivums im dritten Anwendungsjahr nicht mehr zufriedenstellend belegen (BfArM: Presseerklärung vom 21. Apr. 2004). Dennoch
stufen die europäischen Behörden IMPLANON weiterhin für den gesamten Dreijahreszeitraum als "sicher und wirksam" ein, sofern es
nach Vorschrift der Produktinformation korrekt eingesetzt wird (BfArM: Pressemitteilung vom 20. Okt. 2004). Da die Zuverlässigkeit von IMPLANON als
Verhütungsmittel nicht gewährleistet ist, raten wir beim derzeitigen Kenntnisstand von der Verwendung ab, -Red.
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