NADIFLOXACIN (NADIXA) GEGEN AKNE |
Seit Jahresbeginn ist mit Nadifloxacin (NADIXA) erstmals ein Gyrasehemmer als Hautexternum auf dem Markt. Das in Japan seit über einem Jahrzehnt erhältliche Lokalantibiotikum soll für Personen ab 14 Jahren der Behandlung der leichten bis mittelschweren entzündlichen Akne (A. papulopustulosa) dienen.1 HINTERGRUND: Akne ist die häufigste Hauterkrankung in der Pubertät und betrifft mehr oder minder ausgeprägt nahezu
jeden Jugendlichen. Stehen entzündliche Veränderungen im Vordergrund, ist das antimikrobiell wirkende Benzoylperoxid (PANOXYL u.a.) Mittel der Wahl.
Topische Antibiotika, beispielsweise Erythromycin (AKNEMYCIN u.a.), kommen vor allem dann in Betracht, wenn das Antiseptikum die Haut zu stark reizt (a-t 1997; Nr. 1: 3-4). Kombination mit dem komedolytisch wirkenden Tretinoin (AIROL u.a.) verstärkt den
Therapieeffekt. Auch die gleichzeitige Anwendung von Lokalantibiotika und Benzoylperoxid soll die Wirksamkeit erhöhen und zudem eine
Resistenzentwicklung verzögern.2 WIRKSAMKEIT: Ein als Pilotstudie bezeichneter zehnwöchiger klinischer Vergleich mit 2%igem Erythromycin liegt vollständig
veröffentlicht vor. Von den ursprünglich randomisierten 48 Teilnehmern werden 16 (33%) wegen Protokollverstößen von der Auswertung
ausgeschlossen.3 Wie viele Personen die Studie ordnungsgemäß beenden und wie viele letztlich analysiert werden, bleibt offen. Das Ergebnis -
kein signifikanter Unterschied zwischen Erythromycin und Nadifloxacin hinsichtlich der Zahl offener Komedonen, Papeln und Pusteln - hat daher keine Aussagekraft.
Methodisch gute klinische Vergleichsstudien zur Resistenzentwicklung von P. acnes bei Aknepatienten sind nicht veröffentlicht. Der äußerlich anzuwendende Gyrasehemmer Nadifloxacin (NADIXA) zur Behandlung der leichten bis mittelschweren entzündlichen Akne
kommt ohne veröffentlichte aussagekräftige Daten auf den Markt. |
© 2004 arznei-telegramm |
Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.