ALTARZNEIMITTEL UND WAS FOLGT |
Ergänzend zu Ihrem Artikel (a-t 2003; 34: 85-6) ist darauf hinzuweisen, dass die von der
Industrie als "Ersatz" für frühere Arzneimittel angebotenen Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika natürlich nicht auf Rezept zu
Lasten der Krankenkassen verordnet werden können, was zusätzlich zur Verunsicherung der Patienten beiträgt. |
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