Seit geraumer Zeit bemühe ich mich um die Stilllegung einer Sprühdesinfektionsanlage zur Fußdesinfektion in unserem
Hallenbad. Leider hängt der Betreiber sehr an dieser Giftschleuder. Könnten Sie mir entsprechende Veröffentlichungen zukommen lassen?
Dr. med. W. FRANK (Facharzt für Allgemeinmedizin)
D-86720 Nördlingen
Das ehemalige Bundesgesundheitsamt hat schon 1990 zu Fußsprühanlagen Stellung genommen. "Beim derzeitigen Stand der Erkenntnis kann die
Bereitstellung und die Anwendung von Fußsprühanlagen wegen des umstrittenen Nutzens für die Fußpilzprophylaxe nicht mehr verpflichtend
vorgeschrieben werden" (a-t 1990; Nr. 10: 91). In dieser Stellungnahme wird auch auf die mögliche
Kontamination von zentralen Desinfektionsanlagen zur Fußpilzprophylaxe hingewiesen, ebenso auf die Abwasserbelastung und die mögliche Allergisierung.
Es gibt nicht eine einzige wissenschaftliche Untersuchung, die belegt, dass durch Fußsprühanlagen Fußpilzerkrankungen verhütet werden
können. Dafür ist im Übrigen auch die Einwirkzeit der Desinfektionsmittel von in der Regel wenigen Sekunden viel zu gering. Damit die verwendeten
Desinfektionsmittel wirken können, wären 15 bis 30 Minuten notwendig. Außerdem befinden sich bekanntlich die Hautpilze in den tieferen
Hautschichten und nicht nur an der Oberfläche, wo sie dann gegebenenfalls vom Desinfektionsmittel erreicht werden.
Prof. Dr. med. F. DASCHNER
(Inst. f. Umweltmed. u. Krankenhaushygiene, Universitätsklinikum Freiburg)
D-79106 Freiburg
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