REBIF-WERBUNG: IRREFÜHRUNG AUSGESCHLOSSEN? |
"Ich dachte, ich könnte schon bald keinen Lidstrich mehr ziehen. Wahrscheinlich ziehe ich ihn noch meinen
Enkeln".1 Wir fragten beim Hersteller Serono nach, mit welchen Studien er diese in der Werbung dargestellte Erfolgsprognose für eine junge
MS-Patientin belegen kann. Die Antwort der von der Firma beauftragten Anwaltskanzlei: Die für die Überwachung des Heilmittelwerbegesetzes zuständige Landesbehörde bleibt wie im Fall Knoll (Laienwerbung für Sibutramin [REDUCTIL], a-t 4 [1999], 41) untätig. Wo ist die Grenze zwischen Wissenschaft und plakativer Formulierung? Nicht belegbare Aussagen in der Werbung nach dem Prinzip "etwas Positives wird schon in Erinnerung bleiben" erachten wir als unseriöse Desinformation, -Red. 1 REBIF-Werbung, Ärzte Zeitung vom 6./7. Aug. 1999 |
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