Seit dem Skandal um die Onkologen BRACH und HERRMANN* sind Betrug und Fälschung in der Wissenschaft Thema der öffentlichen
Diskussion.1,2 In den vergangenen Jahren wurde über Fälschungen berichtet, die von manipulierten Einwilligungserklärungen bis zu total
konstruierten Studien reichen. Die zunehmende Kommerzialisierung der klinischen Forschung schafft hierfür den Nährboden - nicht nur in Deutschland.
"Wer als Forscher Karriere machen will, muss fälschen", rechtfertigt sich ein angeklagter kalifornischer Kliniker, der für 42 Pharmahersteller 170
Studien durchgeführt hat: "Die Anforderungen der Firmen an Testpersonen lassen sich unmöglich mit der Realität vereinbaren."3
In der Tat: Wer sich die akkuraten Daten in manchen Zulassungsdossiers pharmazeutischer Hersteller und der von ihnen finanzierten Kliniker ansieht und diese mit
den in der wissenschaftlichen Medizin üblichen weit streuenden Studiendaten vergleicht, bekommt Zweifel, ob dabei alles stimmt.
- 1996 ergab eine Erstauswertung der "Second European Stroke Prevention Study", dass das obsolete Dipyridamol (PERSANTIN u.a.) in Kombination
mit Azetylsalizylsäure (ASS; in ASASANTIN) Schlaganfälle besser verhindern soll als ASS allein.4 Die Überraschung klärt sich, als
festgestellt wird, dass die günstigen Daten von 438 virtuellen Patienten aus einem einzigen Zentrum stammen, die dem Prüfarzt 1,2 Millionen DM
eingebracht haben.5 Trotz dieser Betrügerei fordert Boehringer Ingelheim die Kosten vom Prüfarzt nicht zurück. Und noch 1999 jubelt ein
habilitierter Pharmareferent unter Bezug auf diese Studie in einem Pressegespräch: "Bald neues Kombipräparat zur Schlaganfall-
Sekundärprävention."6
- Im Rahmen einer Metaanalyse zur antiemetischen Wirksamkeit von Ondansetron (ZOFRAN) fällt auf, dass 17% der Studien und 28% der Patientendaten
doppelt und dreifach publiziert bzw. verwendet sind und dadurch die Erfolgsrate fälschlich um 23% zu hoch errechnet wird (a-t 10 [1997], 107).7 GlaxoWellcome hält eine Reaktion erst für notwendig, als die Medien das Thema
aufgreifen8 und beschuldigt dann die Wissenschaftler.
- Die Mucos GmbH zitiert noch 1997 eine Arbeit von MÖRL9 als Beleg für die Wirksamkeit der Enzymkombination WOBENZYM bei
postthrombotischem Syndrom. Bereits 1990 wurde die Firma auf eine fehlerhafte Berechnung mit fälschlich als signifikant angegebenen Ergebnissen
hingewiesen und um Korrektur gebeten.10 Die Firma beauftragt einen biometrischen Gutachter, der die Berechnungsfehler bestätigt. Dennoch erfolgt
weder in der Zeitschrift, in der die Arbeit ursprünglich publiziert wurde, noch in der firmeneigenen Dokumentation eine Korrektur. Die falschen Angaben werden
also noch heute vom Sponsor als wissenschaftliche Daten verbreitet.
Die Abhängigkeit der Finanzierung von Firmengeldern beeinträchtigt offensichtlich die Kritikfähigkeit: In einer Auswertung von Studien, die sich
mit der Vertretbarkeit der Behandlung der Hypertonie mit Kalziumantagonisten beschäftigen, finden sich trotz Verdacht auf Zunahme kardialer Risiken,
Übersterblichkeit, Krebs u.a. bei 100% der Autoren, die sich für diese Wirkstoffgruppe aussprechen, finanzielle Verbindungen zur Pharmaindustrie, jedoch
nur bei 43% der kritisch argumentierenden Autoren (a-t 1 [1998], 10).11
FAZIT: In dem durch verdeckte Geldzahlungen und Sponsoring korrumpierten Medizinbetrieb (a-t 1 [1999], 1)
scheinen Fälschungen wissenschaftlicher Daten keine Ausnahme zu sein. Bekannt wird nur die "Spitze des Eisberges". Experten aus Biometrie und
Administration schätzen, dass jede vierte bis fünfte unpublizierte "Wirksamkeitsstudie" geschönt sei. Dies wird meist besonders gut
honoriert. Deshalb sind bei Anträgen vor Ethikkommissionen und bei Publikationen die finanziellen Zuwendungen an den Leiter der klinischen Prüfung und
an die Prüfärzte offenzulegen. Entsprechende Änderungen in § 40 AMG sind erforderlich, um Sauberkeit und Qualität klinischer
Prüfungen zu sichern. Auch bei Entscheidungen über Karrieren muss die Qualität von Veröffentlichungen höher bewertet werden als
deren Zahl.
* |
Der Krebsforscher F. HERRMANN soll mindestens in 47 Veröffentlichungen gefälscht, abgeschrieben oder erfunden
haben.1,2 Allein in der Habilitationsschrift von M. BRACH, die HERRMANN betreute, gelten mehr als 30 von 50 Abbildungen als
"überarbeitet".2
|
|