KRITIK AM QUALITÄTSMANAGEMENT |
Eine Klinikempfehlung (a-t 7 [1999], 72) erfüllt in seltensten Fällen den Tatbestand
einer Nötigung, vielmehr muss der Patient auf einen Konsens zwischen Klinik und dem weiterbehandelnden Arzt vertrauen können. Nachdem die
Qualitätsprüfung der KV-Organe sich allerdings nur auf unbotmäßige Überschreitungen und teure Medikation konzentriert, die
Unterlassung notwendiger therapeutischer Strategien aber weder kontrolliert noch verfolgt, macht das a-t diesen dunklen Bereich nicht zum Thema. Leider kann ein
Patient in der Regel die Qualität seiner Weiterbehandlung nicht einschätzen. |
© 1999 arznei-telegramm |
Autor: angegebene Leser bzw. Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.