Dihydrokodein (REMEDACEN u. a.) zur Substitution für Drogenabhängige? Vor gut einem Jahr warnten wir vor der Verordnung von
Kodeinen an Suchtkranke (a-t 6 [1993], 62; 10 [1993], 98). Neue,
hochdosierte Dihydrokodein-Zubereitungen wie DHC 60, DHC 90 oder DHC 120 MUNDIPHARMA werden verbreitet mißbräuchlich eingenommen. Auch
flüssige Zubereitungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Offenbar läßt sich der steigende Bedarf mit Saft oder Lösung besser abdecken:
In Form von Tabletten wurden bis zu 2.400 mg Dihydrokodein am Tag eingenommen, mit Dihydrokodein-Lösung dagegen bis zu 9.000 mg. Bis zu 1-
Literflaschen zu 2,5% Dihydrokodein werden verordnet, aus denen zum Teil ohne Abmessung schluckweise konsumiert wird (KEUP, W.: Arzneiverordnung in der
Praxis 1 [1994], 5). Das Bundesgesundheitsamt hält Kodein und Dihydrokodein für "nicht geeignet" als Substitutionsmittel für
Drogenabhängige und will die Verordnung an Drogenabhängige unter das Betäubungsmittelgesetz stellen. Die Substitutionsbehandlung mit Kodein
oder Dihydrokodein wäre dann praktisch gestoppt (Ärzte Ztg. vom 7. Juni 1994). |
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