PRODUKTPLAZIERUNG VON ACE-HEMMERN |
Die Marketingstrategie der Arzneimittelfirmen bezüglich ACE-Hemmer hat m.E. die Grenze des Zumutbaren überschritten... Der
Verordnungstrend wird massiv durch das Krankenhaus gefördert, da hier die lokale Produktwerbung anscheinend noch am effektivsten zu sein scheint. Dabei
halte ich dies aus juristischer Sicht für sehr problematisch, da dem Patienten kein Beipackzettel vorgelegt wird bzw. kaum eine diesbezügliche
Aufklärung erfolgt. Würde der Patient einen Beipackzettel im Krankenhaus bekommen, würde er die Einnahme des Präparates, wie meist in der
freien Praxis, aus gutem Grund ablehnen. Bis auf möglicherweise wenige Ausnahmen kann sicherlich auf ACE-Hemmer ganz verzichtet werden, da sie kaum als
Monopräparat, sondern meist nur in Kombination mit verschiedenen anderen blutdrucksenkenden oder herzwirksamen Medikamenten eingesetzt werden... Die
ACE-Hemmer werden durch das Marketing m.E. alleine aus preislichen Gründen in die Verordnungsfeder hineingepuscht, da die klassische Medikation, die
gegenüber ACE-Hemmern viele Vorteile aufweist, einen enormen Preisverfall erlebt hat. |
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