RÜGE PER DIENSTANWEISUNG |
Ein BGA-Sachbearbeiter für den Bereich orale Kontrazeptiva versuchte, Maßnahmen zur Risikoabwehr für Gestoden-haltige Kontrazeptiva (in FEMOVAN/MINULET) durchzusetzen, nachdem dem Amt vergleichsweise auffällig gehäuft thromboembolische Komplikationen mit zum Teil invalidisierenden Folgen (Lähmungen, Gehunfähigkeit, Sprachverlust u.a.) auch bei jungen Frauen gemeldet worden waren. Der Vorgesetzte erteilte ihm daraufhin eine "dienstliche Rüge": "Durch Anruf von Herrn Dr. STADEL, Chief Epidemiology bei der FDA, am 7. Febr. 1992 erfuhr ich erstmals davon, daß Sie
beabsichtigen, ihn am 17. Febr. 1992 zu empfangen und ihn über den Sachstand zu Gestoden-haltigen oralen Kontrazeptiva zu informieren. Diese Abmahnung eines Fachbeamten unterstützte der Vizepräsident des BGA, Dr. WELZ: "Ihre Äußerung ist aber Anlaß darauf hinzuweisen, daß aus den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen insbesondere Weisungsgebundenheit, Unterstützungsangebot, Verschwiegenheitspflicht, Dienstwegprinzip grundsätzlich folgt, daß eine Kritik an Vorgesetzten und deren Meinungsäußerungen nach außen aus gutem Grund nicht statthaft ist." |
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Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
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