Im Arzneimittelkursbuch 92/93, Seite 328, wird Ticlopidin (TIKLYD) als Reservetherapeutikum bzw. als nur für Shunt-Patienten zugelassen
bezeichnet... Im Gegensatz dazu eine Arbeit aus der Zeitschrift Perfusion (ERNST, E.: Perfusion 5:12 [1992], 367) ... Es sieht fast so aus, als ob ich meinen
Patienten etwas vorenthalte, wenn ich nicht Ticlopidin verordne ...
Dr. med. U. HOFMANN (Allgemeinarzt/Chirotherapie)
W-7129 Ilsfeld-Auenstein
Mit der erwähnten Veröffentlichung läßt sich kein Vorteil von Ticlopidin (TIKLYD) gegenüber Azetylsalizylsäure (ASPIRIN, ASS u.a.)
zur Sekundärprophylaxe von Insulten belegen. Die dort vorgeschlagenen 14täglichen Blutkontrollen sind für die breite Schlaganfallprophylaxe nicht
durchführbar. Im doppelblinden Vergleich mit ASS (TAS-Studie) erlitten unter ASS 7 von 100 Patienten einen Schlaganfall, unter Ticlopidin 5 von 100. Es
profitierten also etwa 2 von 100 Patienten von der Behandlung mit Ticlopidin. Ticlopidin kann jedoch das Knochenmark schädigen mit zum Teil
lebensbedrohlichen aplastischen Verlaufsformen. In der plazebokontrollierten CAT-Studie litten unter Ticlopidin 2 bis 3 von 100 Patienten unter dieser
Störwirkung, darunter ein Patient mit einer schweren Knochenmarkstörung.
Der geringe therapeutische Vorteil von Ticlopidin gegenüber ASS in einigen ausgewählten Studien geht also mit dem erhöhten Risiko einer
Knochenmarkschädigung einher, das den mutmaßlichen Vorteil zahlenmäßig kompensiert. Im Vergleich zu ASS fällt daher die Risiko-
Nutzen-Abwägung für Ticlopidin negativ aus, so daß das Arzneimittel nur als Reservetherapeutikum gewertet werden kann.
Cave: Ticlopidin ist in Deutschland nicht zur Sekundärprophylaxe von Insulten zugelassen. Der behandelnde Arzt setzt sich daher einem
Haftungsrisiko aus, wenn er der Prophylaxe mit Ticlopidin den Vorzug gibt (Red.).
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