8.000,- DM für Kontaktallergie nach Bufexamac (PARFENAC): In einem Vergleich vor einem Marburger Gericht zahlt die Firma Cyanamid 8.000,- DM als Entschädigung für ein durch PARFENAC ausgelöstes schweres Kontaktekzem des Gehörgangs mit Streuung in das Integument. Betroffen waren Hautbezirke wie das Gesicht, in denen das Externum nicht angewendet worden war. Ein Krankenhausaufenthalt war die Folge. Der Prozeßverlauf war damit für die klagende Patientin wenig befriedigend (NETZWERK-Fall 1003). Weitaus erfolgreicher war die Bekanntgabe des Klageanlasses beim Bundesgesundheitsamt. Laut Monographie wird
Bufexamac (PARFENAC, PROCTOPARF) vermag bei endogenem und chronischem Ekzem Kortikoid-Externa zu ersetzen und so kortikoidbedingte Störwirkungen zu vermeiden. Es bewirkt aber häufiger selbst schwere Hautreaktionen (vgl. a-t 6 [1988], 57 und 5 [1989], 53), die erst im NETZWERK DER GEGENSEITIGEN INFORMATION publik wurden (PARFENAC ist seit 14 Jahren auf dem Markt). In einer Vorabinformation präzisiert das BGA "neue Qualitäten" des Nebenwirkungsspektrums: "Streureaktionen ... bis hin zur Generalisation einer solchen Reaktion, Urtikaria, Quaddelbildung, Kontakturtikaria, blasiges Kontaktekzem und Erythema-exsudativum-multiforme-artige Reaktionen" (Pharm. Ztg. 136 [1991], 2059). Unser Antrag auf Maßnahmen zur Risikoabwehr für Bufexamac beim Bundesgesundheitsamt datiert vom 10. Juli 1987 (!). |
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