DIABETES"ADJUVANS" ACARBOSE (GLUCOBAY) |
Das Bundesgesundheitsamt hat in einem Zulassungsmängelbescheid vom Juni 1989 die fehlende Wirksamkeit der Acarbose
dargelegt (vgl. a-t 11 [1990], 95). Das Mittel wurde trotzdem zugelassen. Die Entscheidungsebene der Behörde
scheint unfähig zu sein, die hauseigene fachliche Stellungnahme zu verstehen, oder handelt sie pflichtwidrig, indem sie Herstellerinteressen über
schützenswerte Patienteninteressen stellt? Wir versuchten von der Bayer AG zu erfahren, welche neuen Erkenntnisse bzw. Studien die
Gesundheitsbehörde im Zulassungsverfahren umgestimmt haben könnten. Wie die nachstehend abgedruckte Stellungnahme der Rechtsabteilung der
Bayer AG zeigt, war dies eine Fehlbitte: Wie hoch muß die Beweisnot sein, wenn eine wissenschaftliche Anfrage von der Rechtsabteilung eines Unternehmens abschlägig beantwortet wird? Besteht für Acarbose eine sogenannte juristische Zulassung? (Red.) |
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