Anwendungseinschränkungen für Flunarizin (SIBELIUM) in der Europäischen Gemeinschaft? Mit den umstrittenen Anwendungsgebieten von Flunarizin (SIBELIUM) und seinen schweren Störwirkungen beschäftigten wir uns mehrfach (z.B. in a-t 6 [1986], 51, 11 [1988], 93 und 9 [1989], 86). Das 1979 in Deutschland eingeführte Flunarizin gehört zu den Altlasten (Registrierung nach den alten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes ohne Wirksamkeitsbelege). Das hierzulande für mehr als ein Dutzend Krankheitszustände propagierte Präparat bekam nach unseren Warnhinweisen die Gegenanzeige "strenge Indikationsstellung bei Morbus PARKINSON und Depressionen". Schwindelzustände, Durchblutungsstörungen, Übelkeit und Erbrechen gehören in anderen europäischen Ländern wie Dänemark und den Niederlanden nicht zu den anerkannten Anwendungsgebieten. Dort wurde Flunarizin nur für die Anfallsprophylaxe der Migräne zugelassen, bei der es nach den Betablockern Propranolol (DOCITON u.a.) und Metoprolol (BELOC u.a.) an zweiter Stelle der empfohlenen Arzneimittel steht (Abnahme der Anfallsfrequenz um mehr als 50% bei 30% der Patienten). Die Heterogenität der in verschiedenen Ländern von den Gesundheitsbehörden akzeptierten Indikationen beschäftigt jetzt die europäische Überwachungsbehörde in Brüssel. Es wird an einer "harmonisierten" europäischen Gebrauchsinformation gearbeitet, in der unerwünschte Eigenschaften von Flunarizin stärkere Berücksichtigung finden. Seine Anwendung wird möglicherweise auf "Migräne und vestibulären Schwindel" begrenzt (Scrip 1555 [1990], 23 / ati d). |
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