Wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 05.09.90, in dem Sie uns bitten, die uns gemeldeten thromboembolischen
Ereignisse zahlenmäßig aufzuschlüsseln und dabei insbesondere die Häufigkeit pulmonaler Ereignisse zu berücksichtigen.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, daß wir für den sehr sensiblen Bereich der Nebenwirkungserfassung und -meldung entschieden haben,
detaillierte Zahlenangaben nur an die hierfür vorgesehenen offiziellen Organe der Nebenwirkungserfassung d.h. das Bundesgesundheitsamt und die
Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft weiterzumelden.
Die von uns im Schreiben vom 28.08.90 getroffene Feststellung, daß sich der von Ihnen beobachtete auffällig hohe Anteil pulmonaler Embolien nach
MARVELON nicht bestätigen ließe, resultiert aus der Sichtung unserer Nebenwirkungsdatei...
Akzo-Organon GmbH
W-8042 Oberschleißheim
Wir sehen in diesem Verhalten des pharmazeutischen Unternehmers einen Verstoß gegen die Informationspflicht und eine Flucht aus der Verantwortung. Wer
Auskünfte über Arzneimittelrisiken verweigert, gefährdet die Arzneimittelsicherheit, denn Sicherheitsdaten sind für ärztliche
Therapieentscheidungen notwendig (Red.).
|