Midazolam (DORMICUM) stand bisher als intravenöse Anwendungsform zur Narkoseeinleitung und zur Kurzzeitnarkose bei endoskopischen oder
diagnostischen Eingriffen zur Verfügung. Das Benzodiazepin fällt im Vergleich mit anderen Vertretern dieser Stoffgruppe durch eine den Barbituraten
ähnliche Hemmung des Atemzentrums auf. Es muß entsprechend der erhöhten Ansprechbarkeit des ZNS älterer Menschen auf die Substanz
patientengemäß dosiert und altersgemäß bis auf ein Viertel der Standarddosis reduziert werden.1
Trotzdem treten immer wieder Todesfälle ein. Auch unter adäquater Dosis sind Patienten zwar nach der Narkose schnell ansprechbar, können aber
wegen einer nicht wahrnehmbaren überdauernden Atemdepression nach Rückverlegung auf die Station in eine Hypoxie geraten. Die US-amerikanische
Gesundheitsbehörde schätzt, daß es in den USA dadurch jährlich zu 40 bis 60 Todesfällen kommt, die vermeidbar wären, wenn
endoskopische Untersuchungen mit Diazepam (VALIUM u.a.) und nicht mit Midazolam durchgeführt würden (vgl. a-t 7 [1988], 67).2
Ein weiteres Risiko von Midazolam liegt in einer bei einigen Patienten unvorhersehbar auftretenden Verlängerung der Wirkdauer, die zu verzögertem
Erwachen und Beatmungspflichtigkeit führt.3 Die Möglichkeit zur Durchführung einer maschinellen Beatmung gehört deshalb zu den
Voraussetzungen, wenn Midazolam als Kurzzeitnarkotikum angewendet wird.
Midazolam ist aus diesen Gründen als potentiell risikoreiches Narkosemittel zu werten, dessen Gebrauch zwingend eine genaue Einschätzung der
Dosierung erforderlich macht. Nun soll nach Empfehlung des Herstellers die Prämedikation auch mit der hierzulande im Mai 1990 eingeführten oralen
Anwendungsform vorgenommen werden. Die Tablette enthält 7,5 mg Midazolam, von denen etwa 60% bioverfügbar sein sollen. Wird ein Patient eine
Stunde vor der Narkose so prämediziert, weiß der Arzt bei der Narkoseeinleitung nicht, welche Dosis beim Patienten schon vorliegt. Die genaue
Dosiseinschätzung wird unmöglich gemacht.
Für Alterspatienten liegt die Tablettenstärke zu hoch. Bei solchen Patienten reicht oft eine Gesamtdosis von 2 bis 2,5 mg i.v. zur Narkoseinduktion aus.
Die Anwendung von Midazolam-Tabletten zur Prämedikation dürfte deshalb das Narkoserisiko eher erhöhen und erscheint gefährlich.
Die Prämedikation mit der oralen Anwendungsform des atemdepressiv wirkenden Midazolam ist auch deshalb nicht zu rechtfertigen, da genügend
Benzodiazepine ohne dieses Risiko und mit hinreichend sedierender Eigenschaft zur Verfügung stehen. Sollte wegen der langen Wirkdauer auf Diazepam
(VALIUM u.a.) und verwandte Substanzen verzichtet werden, stehen mit Lorazepam (TAVOR u.a.), Oxazepam (ADUMBRAN u.a.) oder Flunitrazepam (ROHYPNOL)
genügend Alternativen mit zweckmäßiger mittellanger Wirkdauer bereit. Kurz wirksame Substanzen wie Triazolam (HALCION) sind wegen
psychischer Störwirkungen (anterograde Amnesie, psychotische Reaktionen, vgl. a-t 5 [1990], 49) weniger geeignet.
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