GEMEPROST (CERGEM) EIN FORTSCHRITT |
Vor der Einführung von Gemeprost (CERGEM)-Vaginalzäpfchen (vgl. a-t 2 [1990],
20) war bisher nur die intramural-zervikale und intramuskuläre Gabe von Sulproston zur Zervixdilatation beim Schwangerschaftsabbruch im 1. Trimenon
vom Bundesgesundheitsamt zugelassen. Die intramural-zervikale Gabe von Sulproston ist mit einer extrem hohen Zahl unerwünschter Begleitwirkungen (bis zu
100% uterine Kontraktionsschmerzen) sowie mit einem extrem schmerzhaften Applikationsmodus belastet. Insofern stellt die Neueinführung von Gemeprost
sicherlich einen unübersehbaren Fortschritt dar. Gemeprost ist bisher zum Schwangerschaftsabbruch im 2. Trimenon vom BGA nicht zugelassen. Hier hat sich
die Meinung inzwischen durchgesetzt, daß zunächst ein Zervixpriming (z.B. durch intrazervikale Prostaglandin-Applikation, eventuell auch mit einem
CERGEM-Vag. Supp.) durchgeführt werden sollte, anschließend wird eine Weheninduktion durch systemische Gabe von Sulproston empfohlen. Die extra-
bzw. intraamniale Applikation von Prostaglandin E2 ist in der Bundesrepublik eine inzwischen überholte Methode. Priv. Doz. Dr. med. W. RATH |
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