KEUCHHUSTENIMPFUNG IM NUTZEN-RISIKO-VERGLEICH |
Mit Interesse las ich den Artikel über den Stellenwert der Masern-Mumps-Impfung (a-t 12 [1989], 109). Liegen vergleichbare wertende Informationen auch zur Keuchhustenimpfung vor? Dr. med. M. RECKHARDT Wichtig für die geplante Keuchhustenimpfung eines Kindes ist die "öffentliche Empfehlung" der Pertussis-Schutzimpfung durch das jeweilige
Bundesland (nach § 51 BSeuchG). In manchen Bundesländern wird diese Impfung nicht mehr "öffentlich" empfohlen, so daß der Arzt, der
diese Impfung durchführt, im Falle einer Impfschädigung für den angerichteten Hirnschaden aufkommen muß. |
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